Unsere Leistungen
Die Spielplatzinspektion gehört zu unseren Dienstleistungen ebenso wie die Beratung in diesem Themenkomplex. Unser Prüfer hat die höchst mögliche Ausbildung für Spielplatzsicherheit durchlaufen (FLL/BSFH zertifizierter qualifizierter Spielplatzprüfer) und kann auf jahrelange Prüfpraxis zurückgreifen. Durch unsere Erfahrungen mit verschiedensten kreativen Spielplatzlösungen ist der Prüfer in der Lage, auch komplexe und ausgefallene Spielbereiche zu begutachten.
Erstabnahme von neuen Spielgeräten
Neue Spielplätze und Spielgeräte müssen durch eine Erstabnahme auf die Konformität zur Spielplatznorm (DIN-EN 1176) überprüft werden.
Durch unsere Erfahrung als Erbauer von Spielplätzen sind wir auch für unkonventionelle Spielbereiche Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Spielplatzprüfung.
Kletterwandprüfung
Kletterwände müssen nach
DIN-EN 12572-1 errichtet und geprüft werden.
jährliche Inspektionen nach DIN-EN 1176
Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) schreibt eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person vor.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQs.
Erstabnahmen von Hochebenen für Kitas und Schulen
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rechtliche Grundlagen für Spielplätze im öffentlichen Raum
Landesbauordnung
In der Landesbauordnung legt jedes Bundesland beispielsweise fest, ab welcher Anzahl von Wohneinheiten ein Spielplatz vorgeschrieben ist.
Produktsicherheitsgesetz
Das ProdSG gilt gemäß § 1 Satz 1, „wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.“ Eine Markteinführung ist gemäß § 3 nur dann erlaubt, „wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“.
Bürgerliches Gesetzbuch
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter § 823 die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu finden. In diesem § wird festgelegt, dass der Spielplatzbetreiber für die technische Sicherheit auf seinen Anlagen zuständig ist. Als anerkannte Regeln der technischen Sicherheit werden die DIN-Normen herangezogen. Wer sich danach richtet, handelt in der Regel nach dem aktuellen Stand der Technik.
Spielplatznorm DIN-EN 1176
Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) enthält 14 Kapitel. Zudem müssen je nach Spielfläche noch weitere Normen in die Bewertung mit einfließen. Zum Beispiel wird in der DIN-EN 18034 auf die Anforderungen für die Planung, Bau und Freiraumplanung geschaut. Die DIN-EN 14974 ist speziell für Skateparks entwickelt worden.
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
der GUV legt noch erweitere Vorschriften für den Einsatz von Spielgeräten in öffentlichen Einrichtungen fest. Diese müssen je nach Einrichtung zusätzlich bedacht werden.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Sofern eine Spielgerät im Handel gekauft wird, muss auch das ProdSG beachtet werden. Hierfür legen die Hersteller allen Geräten ein Handbuch bei um alle Vogaben zu dokumentieren.
Qualifikation
Unser Prüfer, Bastian Kaspert, ist durch seine Ausbildung als zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 befähigt, alle oben genannten Leistungen anzubieten.
B.A. Sozialpädadagoge
Geschäftsführer Actionworx GmbH
Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung nach BGG 906
ERCA-zertifizierter Hochseilgarten Konstrukteur
langjährige Erfahrung als Erlebnispädagoge mit dem Schwerpunkt auf motorische Entwicklung und Gruppenaktivitäten.
Wie läuft eine Spielplatzinspektion ab?
Wenn Sie uns und mit der Prüfung Ihres Spielbereiches beauftragen, schlagen wir einen Prüfungstag vor. Sie können bei der Prüfung selbstverständlich anwesend sein. Die Spielplatzinspektion kann aber auch ohne Ihre Anwesenheit erfolgen.
Die jährliche Spielplatzprüfung wird nach Herstellervorgaben und der DIN-EN 1176 durch unseren zertifizierten Spielplatzprüfer durchgeführt.
Bekomme ich ein ausführliches Protokoll?
Eine Prüfung ist nur dann professionell, wenn ein ausführliches Protokoll erstellt wird.
Wir erstellen mehrseitige Protokolle inklusive einer Fotodokumentation der Hauptinspektion. Wir versuchen bei Mängeln gleichzeitig Lösungsvorschläge im Protokoll zu vermerken.
In welchem Umkreis wird geprüft?
Jährliche Spielplatzinspektionen und Erstabnahmen werden von uns häufig im Kreis Hannover, in der Region Hannover, in Niedersachsen und auch deutschlandweit durchgeführt.
Was genau wird überprüft?
Bei einer jährlichen Spielplatzinspektion wird eine Prüfung zur allgemeinen Betriebssicherheit und des Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen. So wird in Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) von DIN-EN 1176 unter anderem überprüft, ob beispielsweise durch Witterungseinflüsse oder Veränderung der Anlage als Folge von durchgeführten Reparaturen, die Sicherheit weiterhin gewährleistet werden kann.
Benötige ich vielleicht neuen Fallschutz?
Genau für solche Fragen lohnt sich eine jährliche Inspektion. Die Spielplatznorm schreibt vor, dass es bis zu einer freien Fallhöhe von einem Meter ausreicht, wenn Rasen/Oberboden vorhanden ist.
Bis zu einer freien Fallhöhe von zwei Metern wird Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand/Kies mit einer Schichtdicke von 20 cm benötigt. Hinzu müssen 10 cm für den Wegspieleffekt addiert werden.
Bis zu einer freien Fallhöhe von drei Metern wird Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand/Kies mit einer Schichtdicke von 30+10 cm benötigt
Wir planen einen Eigenbau. Können Sie uns beraten?
Durch unsere langjährige Praxis im Errichten von ungewöhnlichen Spielbereichen können wir auch bei unkonventionellen Bauvorhaben mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sind Normen wie Gesetze?
Nein. DIN-Normen sind Empfehlungen und müssen nicht genutzt werden. Allerdings sind die Normen in Deutschland allgemeine annerkannte Regeln zur Schaffung von Sicherheit und Branchenstandards.
Somit wird im Schadensfall in erster Linie überprüft, ob es eine Norm gibt und ob diese eingehalten wurde. Sicherheit kann aber auch über andere Wege geschaffen werden.
Die Spielplatznorm DIN-EN 1176 ist eine gute und wichtige Grundlage, um Spielbereiche sicher zu planen und zu prüfen.
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